Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1. Grundlage aller mit der Clusio GmbH mit Sitz in D-31675 Bückeburg, Hermannstraße 39 (im Nachstehenden "Clusio" genannt), abgeschlossenen Verträge sind ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Lizenz- und Geschäftsbedingungen (im Nachstehenden auch "AGB" genannt), die einen integrierenden Bestandteil eines jeden Vertrages seitens der Clusio bilden.
1.2. Dies gilt unabhängig allfälliger Verweise des Vertragspartners (im Nachstehenden auch "Kunde" genannt) von Clusio auf eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen und/oder Allgemeine Einkaufsbedingungen welcher Art auch immer, die zu diesen AGB im Widerspruch stehen. Diesen Bedingungen des Kunden kommen keine wie auch immer geartete rechtliche Wirkung zu, egal wann, wie und in welcher Form diese Bedingungen des Kunden der Clusio zur Kenntnis gebracht wurden. Abweichungen von Bestimmungen dieser AGB bedürfen der vorhergehenden, ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung der Clusio. Stillschweigen zu Allgemeine Geschäftsbedingungen und/oder Allgemeine Einkaufsbedingungen des Kunden gleich welcher Art gelten nicht als Zustimmung zur Geltung dieser Bedingungen.
1.3. Diese AGB gelten ausschließlich für Vertragsbeziehungen mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie mit vergleichbaren gewerblich oder beruflich handelnden Personen oder Institutionen nach dem jeweils anwendbaren Recht. Sie finden keine Anwendung auf Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB oder vergleichbaren Verbraucherschutzvorschriften ausländischer Rechtsordnungen.
1.4. Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen der Clusio an den Kunden in welcher Form auch immer.
1.5. Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsbeziehungen zwischen Clusio und dem Kunden, bis Clusio dem Kunden geänderte AGB bekannt gibt. Sofern der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich und begründet binnen zwei Wochen ab Bekanntgabe widerspricht, gelten die geänderten AGB als angenommen.
1.6. Clusio ist berechtigt, zur Erfüllung des jeweiligen Vertrages/Auftrages nach ihrer Wahl zur Gänze oder zum Teil Subunternehmer einzusetzen. Sofern Clusio auf Wunsch des Kunden Leistungen Dritter vermittelt (z.B. Hosting-Leistungen), kommen diese Verträge ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Dritten zu den jeweiligen Geschäftsbedingungen des Dritten zu Stande. Clusio ist nur für die von ihr selbst erbrachten Leistungen verantwortlich.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1. Angebote, Kostenvoranschläge
Sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart, sind sämtliche Angebote von Clusio freibleibend und verpflichten Clusio nicht zur Leistung. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Sämtliche in Werbeunterlagen, Prospekten, Anzeigen, Webseite o.ä. enthaltene Angaben über die von Clusio angebotenen oder vermittelten Leistungen sind unverbindlich. Maßgeblich sind allein die in schriftlichen Verträgen und/oder schriftlichen Auftragsbestätigungen ausdrücklich bestätigten Angaben bzw. die Spezifikationen laut Vertrag.
Sämtliche von Clusio erstellten Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
2.2. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt mit allseitiger Unterfertigung der Vertragsurkunde zu Stande. Für den Vertragsinhalt sind ausschließlich die Bestimmungen der Vertragsurkunde und nicht Angaben des Kunden in einer allfälligen Bestellung maßgeblich. Sofern die Leistungserbringung durch Clusio von der Belieferung von Clusio durch Dritte abhängig ist, wird Clusio den Kunden darauf hinweisen. In diesem Fall erfolgt der Vertragsabschluss unter Vorbehalt der richtigen und ordnungsgemäßen Belieferung von Clusio.
Allfällige für die Erfüllung des Vertrages notwendige, von Behörden oder Dritten zu erteilende Genehmigungen sind vom Kunden auf dessen Kosten zu erwirken. Clusio ist nicht verpflichtet mit der Vertragserfüllung zu beginnen, bevor sämtliche erforderlichen Genehmigungen rechtskräftig erteilt wurden.
3. Leistungsumfang / Leistungserbringung
3.1. Allgemeines
Die Erfüllung des Vertrages durch Clusio erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, in einer von Clusio gewählten branchenüblichen Weise (online, am Standort des Computersystems oder in den Geschäftsräumen des Kunden) und während der üblichen Supportzeiten von Clusio. Erfolgt auf Wunsch des Kunden eine Leistungserbringung außerhalb der üblichen Supportzeiten von Clusio, werden die Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt.
Der genaue Umfang der von Clusio zu erbringenden Leistungen ist im jeweiligen Vertrag mit dem Kunden festgelegt. Clusio ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzten Einrichtungen nach eigenem Ermessen zu ändern, wenn dadurch keine Beeinträchtigung der Leistungen beim Kunden zu erwarten ist.
Grundlage, der für die Leistungserbringung der Clusio eingesetzten Einrichtungen und Technologien ist, der qualitative und quantitative Leistungsbedarf des Kunden, wir er auf Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen/Unterlagen ermittelt wurde. Machen neue Anforderungen des Kunden eine Änderung der Leistung bzw. der eingesetzten Technologie erforderlich, wird Clusio auf Wunsch des Kunden ein entsprechendes neues Angebot unterbreiten.
Leistungen der Clusio, welche vom Kunden über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus in Anspruch genommen werden, werden vom Kunden der Clusio nach tatsächlichem Personal- und Sachaufwand zu den jeweils gültigen Sätzen vergütet. Dazu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, Leistungen außerhalb der Supportzeiten der Clusio, das Analysieren von Störungen und Fehlern, welche auf eine unsachgemäße Bedienung durch den Kunden oder sonstige nicht von Clusio zu vertretenen Umständen zurückzuführen sind.
Sofern nicht anders vereinbart, ist Clusio nicht verpflichtet eine wie auch immer geartete Dokumentation zu übergeben. Schulungen können gegen gesondertes Entgelt bestellt werden.
Clusio haftet nicht für den vom Kunden gewählten Verwendungsort oder der technischen Voraussetzungen, die der Kunde für die Verwendung geschaffen hat. Es liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden, die räumlichen und technischen Voraussetzungen für die Verwendung der von Clusio erbrachten Leistungen zu schaffen. Clusio übernimmt insbesondere auch keine Verantwortung für von ihr nicht betriebene, erstellte oder betreute Netze oder sonstige Telekommunikationsdienstleistungen.
Teillieferungen und Vorauslieferungen sind ausdrücklich zulässig.
3.2. Leistungsfristen, Termine, Verzug
Die vereinbarten Leistungsfristen und Termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt wurde. Sie beginnen mit dem Zustandekommen des Vertrages. Soweit für das Wirksamwerden des Vertrages eine rechtskräftige behördliche Genehmigung erforderlich ist, beginnen die Fristen erst mit deren Erteilung. Die Vereinbarung eines verbindlichen Liefertermins macht den Vertrag nicht zum Fixgeschäft.
Wird aus dem Verschulden von Clusio eine unverbindliche Leistungsfrist um mehr als 6 (sechs) Wochen, eine verbindliche Leistungsfrist um mehr als 3 (drei) Wochen überschritten, so kann der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 2 (zwei) Wochen setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf schriftlich vom Vertrag zurücktreten.
Bei einem von Clusio nicht zu vertretenen, vorübergehenden und nicht vorhersehbaren Leistungshindernis verlängert sich die vereinbarte Frist und verschiebt sich der vereinbarte Termin um den dieses Hindernis andauernden Zeitraum. Ein solches Leistungshindernis liegt insbesondere bei behördlichen Maßnahmen (einschließlich Betretungsverbote im Sinne des Epidemiegesetzes oder gleichartiger Gesetze), Arbeitskampfmaßnahmen, Ausfall von Transportmitteln und Energie, sowie bei höherer Gewalt vor. Maßgeblich für das Vorliegen des Leistungshindernis sind sowohl der Sitz von Clusio als auch der Ort der Leistungserbringung beim Kunden. Sofern der ursprüngliche Leistungstermin in einem solchen Fall bereits um 6 (sechs) Monate überschritten wurde, sind beide Vertragsparteien zum Rücktritt berechtigt. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
Kann die Leistung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erbracht werden, ist Clusio zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde eine von Clusio gesetzte angemessene Nachfrist, welche mindestens 2 (zwei) Wochen betragen muss, nicht einhält. In diesem Fall hat der Kunde die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten zu ersetzen.
3.3. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich unentgeltlich alle Maßnahmen zu treffen, die für die Erbringung der Leistungen durch Clusio erforderlich sind (und nicht im Leistungsumfang von Clusio enthalten sind). Sofern die Leistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden, stellt der Kunde die zur Erbringung der Leistungen durch Clusio erforderlichen Netzkomponenten, Anschlüsse, Arbeitsplätze sowie Infrastruktur im erforderlichen Umfang unentgeltlich zur Verfügung. Der Kunde stellt zu den vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten sämtliche von Clusio benötigten Informationen, Daten und Unterlagen zur Verfügung. Der Kunde sorgt auf eigene Kosten für eine Netzanbindung.
Der Kunde ist verpflichtet, allfällige zur Nutzung der Software erforderlichen Passwörter vertraulich zu behandeln. Bei Verdacht der Kenntnis der Passwörter durch unbefugte Dritte verpflichtet sich der Kunde – falls möglich – die Passwörter selbst zu ändern oder Clusio schriftlich mit der Änderung der Passwörter zu beauftragen. Für Schäden, die durch die mangelhafte Geheimhaltung entstehen, haftet allein der Kunde.
Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht bzw. nicht zu den vereinbarten Terminen, gilt die Leistung von Clusio als erbracht.
4. Immaterialgüterrechte
4.1. Alle aus dem Patent-, Marken-, Musterschutz-, Halbleiterschutz- und/oder Urheberrecht abgeleiteten Rechte an den vereinbarten/erbrachten/zur Verfügung gestellten Leistungen stehen Clusio bzw. deren Lizenzgebern zu.
4.2. Der Kunde erhält lediglich das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die Leistungen nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts zum vertragsgegenständlichen Zweck im Ausmaß der erworbenen Anzahl der Lizenzen, sowie für die aufrechte Dauer des Vertragsverhältnisses zu benutzen.
4.3. Durch die Einräumung einer befristeten Lizenz, wird vom Kunden lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Durch eine allfällige Mitwirkung des Kunden bei der Herstellung und/oder benutzerspezifischen Anpassung der Software, erwirbt der Kunde keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung hinaus. Clusio bzw. deren Lizenzgebern räumt dem Kunden Nutzungsrechte an Software und Datenbanken nur in dem für die Erfüllung des konkreten Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang ein.
4.4. Alle anderen Rechte sind Clusio bzw. deren Lizenzgebern vorbehalten. Der Kunde ist daher insbesondere nicht berechtigt, die Software, Datenbanken, graphische Darstellungen oder sonstige Sachen, an denen Rechte von Clusio oder Dritten bestehen, zu vervielfältigen, zu ändern, Dritten zugänglich zu machen oder anders als vereinbart zu benutzen, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
4.5. Eine Übertragung des Source Codes einer an den Kunden vermittelten Software ist weder für Standard- noch für Individualsoftware geschuldet.
4.6. Eigentumshinweise, Markenzeichen oder Ähnliches an den Leistungen von Clusio dürfen vom Kunden weder entfernt, bearbeitet, verändert noch unleserlich gemacht werden.
4.7. Angebote, Ausführungsunterlagen wie Pläne, Skizzen, Muster, Kataloge, Abbildung sowie sonstige technische Unterlagen von Clusio bleiben geistiges Eigentum von Clusio und unterliegen den jeweiligen immaterialgüterrechtlichen Beschränkungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nachahmung, Wettbewerb und Datenschutz.
4.8. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sind alle überlassenen Daten und Unterlagen vom Kunden nachweislich zu löschen, mit Ausnahme der von ihm durch die berechtigte Verwendung der Software generierten Daten.
4.9. Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts das nicht übertragbare und nicht ausschließliche befristete Recht, Programme, Datenbanken oder sonstige urheberrechtlich geschützte Werke unter Einhaltung der vertraglichen Spezifikationen zum vertragsgegenständlichen Zweck zu benutzen.
4.10. Der Kunde ist verpflichtet, zeitlich unbegrenzt dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen einschließlich der zur Verfügung gestellten Software Dritten nicht bekannt werden.
4.11. Jede Verletzung der vorgenannten/gesetzlichen Rechte von Clusio resultiert in Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen.
5. Entgelt/Zahlungsbedingungen/Eigentumsvorbehalt/Einwendungen
5.1. Sämtliche Preise von Clusio sind Nettopreise in EURO (EUR) exklusive Umsatzsteuer. Preisangaben sind freibleibend.
5.2. Zusätzliche Leistungen, welche nicht von der Vereinbarung umfasst sind, wie insbesondere Upgrades, Systemunterstützung, Schulungen und Wartungsarbeiten, die über Gewährleistungsrechte hinausgehen, sind gesondert zu beauftragen und werden gesondert zu den jeweils bei Clusio gültigen Sätzen verrechnet.
5.3. Sofern nicht anders vereinbart, sind Mietlizenzen monatlich per Lastschriftverfahren zu begleichen. Dafür wird eine Dauerrechnung pro Jahr ausgestellt. Für Hardware gilt generell Vorkasse mit einer Zahlungsfrist von 7 Tagen. Für alle anderen Rechnungen gilt eine Zahlungsrist von 14 Tagen.
Rechnungen über Dienstleistungspauschalen können ohne unterschriebenen Stundennachweis ausgestellt werden. Sind Dienstleistungen nach dem tatsächlichen Aufkommen angeboten kann der Stundennachweis durch den Kunden mit Unterschrift bestätigt werden.
Alle Zahlungen sind spesenfrei und abzugsfrei zu leisten. Überweisungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden.
5.4. Clusio ist jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung von der Leistung von An- oder Vorauszahlungen durch den Kunden abhängig zu machen.
5.5. Bei Zahlungsverzug ist Clusio berechtigt, die aktuell gesetzlichen Verzugszinsen plus dem Basiszinssatz p.a., festgelegt nach § 247 BGB, zu verrechnen. Die im Fall des Verzugs entstehenden und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten von Inkassobüros und/oder Rechtsanwälten sind vom Kunden zu tragen.
5.6. Bei Zahlungsverzug ist Clusio berechtigt, die Nutzung der Software in angemessener Weise bis zur Erfüllung sämtlicher fälliger Zahlungsverpflichtungen zu sperren.
5.7. Die Leistung von Clusio bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts samt Nebenkosten im Eigentum von Clusio (Eigentumsvorbehalt). Der Kunde hat Clusio unverzüglich von allen Zugriffen Dritter oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen schriftlich zu informieren und den Dritten auf das Eigentumsrecht von Clusio oder deren Lizenzgebern nachweislich hinzuweisen.
5.8. Einwendungen gegen Rechnungen sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich zu erheben, ansonsten gilt die verrechnete Forderung als anerkannt. Gegen Ansprüche von Clusio kann der Kunde nur mit gerichtlich festgestellten oder von Clusio ausdrücklich schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nicht zu.
5.9. Der Kunde ist einverstanden, dass alle von ihm geleisteten Zahlungen zuerst auf entstandene Kosten, dann auf Zinsen und erst zum Schluss auf Kapital verrechnet werden. Allfällige Zahlungswidmungen des Kunden sind unbeachtlich.
6. Verfügbarkeit/Störungsbehebung
6.1. Die Verfügbarkeit der Leistungen von Clusio ergeben sich aus der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.
6.2. Der Kunde ist verpflichtet, Störungen an Leistungen und Lieferungen von Clusio unter Angabe der möglichen Ursachen unverzüglich schriftlich anzuzeigen und Clusio die Behebung zu ermöglichen. Der Kunde ist verpflichtet, Clusio allenfalls einen zuständige/n Mitarbeiter/in unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
6.3. Störungen, die vom Kunden zu vertreten sind, können Clusio nicht angelastet werden. Eine Störung gilt insbesondere dann als vom Kunden zu vertreten, wenn sie durch Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe des Kunden oder Dritter, durch Computerviren oder sonstige Schadsoftware im Verantwortungsbereich des Kunden verursacht wurde, unabhängig davon, ob den Kunden ein Verschulden trifft. Gleiches gilt, wenn die Beeinträchtigung auf einer Missachtung der von Clusio vorgegebenen Richtlinien und/oder Sicherheitsvorschriften beruht. Die Beweislast für die Einhaltung dieser Richtlinien und Vorschriften trägt der Kunde.
7. Gewährleistung/Mängelrüge
7.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 (sechs) Monate ab Lieferung der Software. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
7.2. Gewährleistungsansprüche des Kunden setzen die Erhebung einer schriftlichen, detaillierten und rechtzeitigen Mängelrüge voraus. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Leistung unverzüglich zu untersuchen. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen. Erfolgt keine rechtzeitige Rüge, so gilt die Lieferung als genehmigt und die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
7.3. Bei Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen Mangels ist Clusio nach deren Wahl Gelegenheit zur Verbesserung zu geben. Ist eine Verbesserung nicht möglich oder tunlich, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Preisminderung oder die Wandlung des Vertrages verlangen.
7.4. Clusio ist zur Gewährleistung nur dann verpflichtet, wenn der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat. Gewährleistungsansprüche berechtigten den Kunden nicht zur Zurückbehaltung.
7.5. Ist Clusio nach wiederholten Versuchen und nach Setzung einer Nachfrist von mindestens 4 (vier) Wochen nicht in der Lage, den vertraglich vereinbarten Zustand herzustellen hat der Kunde das Recht, vom Vertrag schriftlich mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. Dem Kunden stehen aus Anlass des Rücktritts nur Schadenersatzansprüche bei grobem Verschulden von Clusio zu. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
7.6. Bei Lieferungen/Leistungen von Clusio, welche nach Lieferung vom Kunden verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung. Durch Bedienungsfehler oder widmungswidrige Verwendung seitens des Kunden oder seiner Dienstnehmer verursachte Fehler, Störungen oder Schäden sind nicht Bestandteil der Gewährleistung.
8. Haftung
8.1. Außerhalb des Produkthaftungsgesetzes beschränkt sich die Haftung von Clusio auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung von Clusio für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, für Erfüllungsgehilfen und für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist ausgeschlossen.
8.2. Clusio haftet nicht für Schäden, die auf Handlungen Dritter oder höhere Gewalt zurückzuführen sind.
8.3. Clusio übernimmt weder Haftung noch leistet Gewähr dafür, dass von ihr gelieferte Software den Anforderungen des Kunden genügt und mit anderen Programmen des Kunden zusammenarbeitet.
9. Vertragsdauer/Kündigung
9.1. Sämtliche Vertragsverhältnisse können unter Einhaltung der im jeweiligen Vertrag vereinbarten Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden.
9.2. Die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
10. Sonstiges
10.1. Clusio ist zur Geheimhaltung aller im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Daten und Informationen verpflichtet. Clusio ist zu einer DSGVO-konformen Verarbeitung von Daten verpflichtet und der Kunde nimmt die jeweils geltende Datenschutzerklärung von Clusio zur Kenntnis. Clusio verpflichtet sich diese Geheimhaltungsvereinbarung auf sämtliche MitarbeiterInnen und allfällige Subdienstleister zu überbinden, sofern ohnedies keine gesetzliche/weitergehende Geheimhaltungsverpflichtung (beispielsweise für berufsmäßige Parteienvertreter) besteht.
10.2. Änderungen, Ergänzungen sowie Nebenabreden zu Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.
10.3. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam/unzulässig/undurchsetzbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit/Zulässigkeit/Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen/unzulässigen/undurchsetzbaren Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen/unzulässigen/undurchsetzbaren Bestimmung möglichst nahekommt.
10.4. Auf sämtliche Vertragsverhältnisse, einschließlich Fragen ihres wirksamen Zustandekommens, gelangt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss jeglichen Kollisionsrechtes zur Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Gerichtsstand ist für sämtliche Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Fragen des wirksamen Zustandekommens, das sachlich zuständige Gericht für D-31675 Bückeburg.
10.5. Überschriften in diesen AGB dienen lediglich der Übersichtlichkeit und interpretieren, begrenzen oder beschränken die jeweiligen Bestimmungen nicht.
Stand: September 2025